Nach § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB sind bei baulichen Maßnahmen neben Belangen des Klimaschutzes auch Aspekte der geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie des Orts- und Landschaftsbildes zu berücksichtigen. Fassaden prägen das Erscheinungsbild von Gebäuden in besonderem Maße. Großflächige, visuell dominante PV-Modulflächen können bestehende architektonische Ordnungen überlagern, insbesondere in ensemblegeprägten Strukturen.
In der fachlichen Diskussion setzt sich zunehmend die Auffassung durch, dass Photovoltaik gestalterisch in Gebäude integriert werden sollte. Monolithische, großflächige Schwarzmodulflächen gelten dabei nicht mehr als zeitgemäße Lösung. Vor diesem Hintergrund erscheint die geplante Fassadengestaltung aus gestalterischer Sicht problematisch.
Literatur: Solararchitektur -
Kriterien für die Gestaltung von bauwerkintegrierter
Photovoltaik in der Wechselwirkung von Form, Funktion
und Technik.
Dissertation
zur Erlangung des Doktorgrades der Ingenieurwissenschaften
Mona Tausend, Architektin M.A.
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